31 Dez., 2022
Bereits am 25.03.2020 hat das Amtsgericht Pforzheim dem Kläger einen Schadensersatzanspruch von 4.000 Euro aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zugesprochen (Az. 13 C 160/19). Im zugrundeliegenden Fall, übermittelte der beklagte Psychotherapeut Aufzeichnungen eines Sitzungsprotokolls mit dem Kläger an einen Rechtsanwalt.